Das Auto spielt in der deutschen Bevölkerung nach wie vor eine sehr bedeutende Rolle. Entsprechend hoch ist in dieser Versicherungssparte das Beitrags- und Schadenaufkommen. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und schützt den Geschädigten aus einem Unfall sowohl in Personen- als auch in Sachschäden. Versicherungspflichtig ist der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland. In der Kfz-Haftpflicht sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben.
Für Personenschäden beträgt die Mindestdeckungssumme 2.500.000 EUR, für Sachschäden beträgt sie 500.000 EUR und für Vermögensschäden 50.000 EUR. Grundsätzlich sind in der Kfz-Haftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Mitversichert sind der Halter, der Eigentümer, der Fahrer und der Beifahrer. Die Tarifierung erfolgt nach einem Typklassen-Tarif mit 16 Einstufungsmöglichkeiten. Alle Kraftfahrzeuge werden aufgrund der Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe in die jeweilige Typklasse eingestuft. Weiterhin fließen die Regionalklassen und die Nutzungsart des Fahrzeugs (private oder gewerbliche Nutzung, Vermietung) sowie die Schadenfreiheitsklasse in die Berechnung der Versicherungsprämie ein.
Die Kfz-Versicherung umfasst weiterhin die Bereiche Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko). Durch die Teilkasko-Versicherung werden zum Beispiel folgende Gefahren gedeckt: Brand, Explosion, Diebstahl, Wildschaden, Glasbruch und die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementarschäden). Auch Marderbisse sind in der Teilkasko versicherbar. In der Vollkasko-Versicherung sind alle Gefahren der Teilkasko abgedeckt. Zusätzlich bietet sie Versicherungsschutz für Schäden durch Unfälle, die auch selbstverschuldet sind, oder für Schäden durch Vandalismus. Nicht versicherbar sind in der Kfz-Versicherung Verschleißreparaturen, Wertminderungen oder Überführungs- und Zulassungskosten.
Auch in der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung werden zur Beitragsfestsetzung Typklassen festgelegt. Die Automobile werden entsprechend ihrer Diebstahlhäufigkeit und Reparaturfreundlichkeit in diese Typklassen eingestuft. Sowohl in der Teilkasko als auch Vollkasko kann sich der Versicherungsnehmer für eine Selbstbeteiligung im Schadenfall entscheiden. Diese liegt bei der Teilkasko zwischen 0 EUR und 1.000 EUR. Bei der Vollkaskoversicherung kann sogar eine Selbstbeteiligung bis zu 2.500 EUR gewählt werden.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung ist, dass es im Schadenfall bei der Teilkasko keine Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse gibt.
Thomas
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