Jeder Mensch benötigt heute ein Auto, selbst wenn der Weg zur Arbeit nicht weit entfernt ist.
Denn immer mehr Unternehmen finden sich in den großen Industriegebieten, die von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht angesteuert werden. Auch wer in Schichten arbeiten muss, wird nicht umhin kommen, die Autos zu nutzen, weiß autos-gebrauchtwagen.co.za. Denn Bus und Bahn fahren nur selten in der Zeit, in der Schichtende oder -beginn liegen. Der Staat hat jedoch erkannt, dass man heute kaum eine Chance auf einen Job hat, wenn kein eigenes Auto zur Verfügung steht, weshalb es hier verschiedene Möglichkeiten gibt, dieses steuerlich zu berücksichtigen.
So können beispielsweise die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend gemacht werden. Ursprünglich war die gesamte Fahrstrecke zugrunde zu legen, wohingegen heute nur noch ab dem 21. Kilometer abgerechnet werden kann. Jeweils ist dabei aber nur eine Strecke, also Hin- oder Rückfahrt zugrunde zu legen, wobei je Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro gewährt wird. Allerdings laufen seit einiger Zeit auch wieder Diskussionen zur ursprünglichen Regelung zurück zu kehren, nach der man eine gesamte Strecke berücksichtigen durfte.
Weiterhin können die Kosten für die Kfz Haftpflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden. Dieser Beitrag ist oft recht hoch, sodass er sich steuerlich doch stark bemerkbar machen kann. Zusätzlich kann man sogar Reparaturen am Auto steuerlich absetzen, sofern diese denn notwendig wurden, weil ein Unfall geschehen ist. Der Unfall selbst muss dabei auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geschehen sein, damit man die Reparaturen steuerlich berücksichtigen darf.
Die einzigen Kosten fürs Auto, die man nicht absetzen kann, sind die Steuern. Denn eine Steuer lässt sich grundsätzlich nicht mit einer anderen Steuer verrechnen. Deshalb dürfte es nicht verwundern, dass man Autos, wie www.autos-gebrauchtwagen.at erläutert, gerne nutzt, um die eigene Steuerlast zu senken. Denn mit Angabe der Kosten für die Autos sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit auch die gesamte zu zahlende Steuer. Dadurch lässt sich durch die Angabe der Autokosten oftmals auch eine stattliche Steuererstattung erzielen.
Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de
Sandra
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