Was Berufsunfähigkeit bedeutet wissen die meisten inzwischen – insbesondere nach der Gesetzesänderung von vor einigen Jahren, nach der es nur noch verminderte Leistungen gibt.
Nun gibt es aber auch noch den Begriff der Dienstunfähigkeit, der nur für Beamte zutrifft. Grundsätzlich gilt dabei jedoch, dass jeder Beamte, der dienstunfähig, auch berufsunfähig ist.
Der Abschluss einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung genügt für Beamte dabei nicht – jedenfalls nicht, wenn diese nicht extra eine Klausel für die Dienstunfähigkeit beinhaltet. Ist dies nämlich nicht der Fall, geht der Beamte im Bezug auf diese private Absicherung nämlich leer aus. Der Grund für den Unterschied von Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Gegenüberstellung der beiden Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit deutlich. Es ist dabei nämlich so, dass ein Beamter entweder dienstunfähig, oder aber diensttauglich ist. 50% Minderung, oder aber die Ausübung eines anderen Berufes ist einem Beamten in der Regel nämlich nicht möglich. Aufgrund der Tatsache, dass Statistiken nun belegen, dass gut 2/3 aller Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, bevor sie das reguläre Pensionsalter erreicht haben, hat bei vielen Beamten inzwischen die Erkenntnis reifen lassen, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Eine Dienstunfähigkeits Versicherung gilt dabei ausschließlich für die Verbeamteten, die bei Bund, Land und Kommunen beschäftigt sind. Abgeschlossen werden kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung dabei von Beamten in jedem Alter, idealerweise macht man dies mit Rücksicht auf die Höhe der Versicherungsprämie zu einer Dienstunfähigkeits Versicherung natürlich, wie auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich schon in jungen Jahren – möglichst schon kurz nach der Verbeamtung. Desto jünger man als Beamter beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung ist, desto weniger Beitrag muss man bezahlen.
Bastian Müller
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Bastian
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