Die Rürup Rente ist bekannt geworden als die private Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler. Die Rürup Rente wird staatlich subventioniert, d. h. der Rentenversicherungsnehmer hat steuerliche Vorteile und sorgt gleichzeitig für das Alter vor. Die Leistungskriterien der Rüruprente entsprechen denen der gesetzlichen Rente.
Da die Riester Rente nur für Arbeitnehmer und Beamte geeignet ist, wurde für die Selbständigen ebenfalls eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge geschaffen, die vom Staat gefördert wird. Selbständige können zwar nicht die Riester Rente für sich nutzen, doch können Angestellte die Rüruprente sich zu Nutze machen. Angestellte können, wie die Selbständigen auch, den Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Jahr und pro Person in die Rürup Rente einzahlen, um so in den Genuss der Steuerförderungen zu kommen.
Die Beiträge der Rürup Rente sind als Sonderausgaben abziehbar, jedoch nur bis zur genannten Maximalgrenze. Können bei anderen privaten Altersvorsorgen die Auszahlungen auch als eine Einmalzahlung gewählt werden, ist dies bei der Rürup Rente nicht möglich. Die Auszahlung muss in einer lebenslangen Rente erfolgen, zudem kann der Rürup Rentenvertrag nicht übertragen, vererbt, beliehe oder gar verschenkt werden, nur der Vertragsnehmer ist berechtigt, die Rürup Rente ausgezahlt zu bekommen. Auszahlungen der Rürup Rente dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers erfolgen, d. h. die Rürup Rente kann auch nicht aus bestimmten Gründen vorab ausgezahlt werden. Die Beiträge, die in die Rürup Rente eingezahlt wurden, können nicht auf die Insolvenzmasse – wenn der Selbständige insolvent wird – angerechnet werden, Beiträge in die Rürup Rente sind pfändungssicher.
Der Vertrag der Rürup Rente kann wie andere Altersvorsorgen auch, mit einer Hinterbliebenenrente kombiniert werden, deren Höhe ebenfalls im Vertrag verankert wird. Möglich ist auch, eine Zusatzversicherung im Hinblick auf die Beitragsrückerstattung im Todesfalle vor dem Rentenbeginn hinzu zu fügen. Diese Zusatzversicherung wird jedoch nicht steuerlich gefördert, nur die Beiträge in die Rürup Rente. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor seinem Rentenantritt, geht das Vermögen in der Regel an die Hinterbliebenen. Hat der Versicherte jedoch seine Rente bereits „angetreten“ und verstirbt dann, verfällt das angesparte Kapital.
Ralf
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