Beim Kauf von Wohnungen, Häusern und gewerblichen Immobilien sind zum Kaufpreis noch die sogenannten Kaufnebenkosten hinzuzurechnen.
Leider vergessen die meisten Menschen, die sich für den Kauf von Immobilien entscheiden, laut www.wohnungen-immobilien.at, dass zum regulären Kaufpreis noch die sogenannten Kaufnebenkosten anfallen, die eine nicht unerhebliche Summe betragen können. Diese zusätzlichen Kostenpunkte sind abhängig vom regulären Kaufpreis der Immobilien und werden hiervon prozentual ermittelt. Und bei Nichtbezahlen ist man sein Haus, seine Wohnungen oder seine gewerblichen Immobilien schneller wieder los, als man sie bekommen hatte.
Im Konkreten beziehen sich diese Kaufnebenkosten für Wohnungen und Häuser einerseits auf die Kosten des Notars. Jeder Kauf von Immobilien muss vertraglich vor einem Notar besiegelt und von diesem beglaubigt werden. Die Kosten hierfür trägt normalerweise in vollem Umfang der Käufer; den Verkäufer betrifft dies nicht. Im Weiteren kommt nun noch die sogenannte Grunderwerbssteuer hinzu. Die Gemeinde, in der sich das gekaufte Haus oder die erworbenen Wohnungen befinden, erhebt gegenüber dem Käufer diese Steuer nach Abschluss des Kaufvertrages. Auch diese Kosten trägt einzig der Käufer.
Wer Häuser oder Wohnungen über einen Makler kauft, der muss außerdem mit der sogenannten Maklercourtage rechnen. Diese ist üblicherweise im Maklervertrag definiert, im Regelfall jedoch auch ein prozentualer Anteil des Kaufpreises. Dies ist der einzige Kostenpunkt beim Kauf und Verkauf von Immobilien, der sowohl Käufer wie auch Verkäufer betrifft.
Außerdem nicht zu verachten ist, dass für jeden Eigentümerwechsel von Immobilien immer Grundbuchauszüge benötigt und die dortigen Eintragungen verändert werden müssen. Die als Eigentümer eingetragenen Namen sind anzupassen, bei einem Bankkredit sind zunächst eine Auflassungsvormerkung und anschließend eine Hypothekeneintragung erforderlich. Und wie soll es anders sein, alle Veränderungen am Grundbuch und allein schon ein aktueller Grundbuchauszug sind immer mit Zahlungen, die man gegenüber dem Grundbuchamt zu entrichten hat, verbunden.
Betrachtet man sich diese Auflistung an Kaufnebenkosten, so wird schnell deutlich, dass diese Summen doch mehrere Tausend Euro betragen können. Deshalb sollte man vor dem Kauf immer sicherstellen, dass nicht nur der Kaufpreis aufgebracht werden kann, sondern auch die gesamten Zusatzkosten für den Erwerb von Häusern oder Wohnungen, empfiehlt immobilien-wohnungen.at.
Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de
Sandra
You must be logged in to post a comment.